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Mittagstisch zum Mitnehmen am Niederrhein: Regeln für Mehrweg und Allergene

Wer mittags eine Bowl, einen Salat oder das Tagesgericht in der Box über die Theke reicht, hat es mit zwei Regelwerken zu tun. Das Verpackungsgesetz verlangt seit dem 1. Januar 2023 eine wiederverwendbare Alternative zur Einwegbox, und die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung legt fest, wie Allergene auszuweisen sind.

Für Imbisse, Cafés und Kantinen am Niederrhein gilt die Mehrwegpflicht genauso wie überall in Deutschland. Eigene Merkblätter der Kreise am Niederrhein fand die Redaktion dazu nicht, die Angaben stammen deshalb vom Umweltbundesamt, von der Verbraucherzentrale NRW, von Kammern aus anderen Regionen und vom Kreis Recklinghausen.

Welche Boxen unter die Mehrwegpflicht fallen

Betroffen ist laut IHK zu Dortmund jeder, der Speisen und Getränke für den direkten Verzehr verpackt, im Einzelhandel etwa an der Salatbar. Bei Speisen zählen nur Einwegbehälter aus Kunststoff, wobei schon eine Kunststoffbeschichtung genügt. Tüten und Folien sind ausgenommen, Pappe und Alufolie ebenfalls. Einwegbecher fallen dagegen unabhängig vom Material unter die Regel. Auch fertig abgefüllter Salat zählt laut der Seite des Umweltbundesamts vom 19.12.2022, sofern der Betrieb ihn selbst verpackt hat.

Für die Beschaffung nennt eine IHK-Übersicht zwei Wege: eigene Behälter kaufen oder sich einem Pool-Mehrwegsystem anschließen. Die Mehrwegbox darf nicht mehr kosten als die Einwegbox, ein angemessenes Pfand bleibt aber erlaubt. Im Laden gehört ein gut lesbarer Hinweis dazu, mindestens mit dem Wortlaut „Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen erhältlich“. Wer telefonisch oder online bestellen lässt, weist im Bestellvorgang darauf hin. Zurücknehmen muss ein Betrieb nur die Behälter, die er selbst ausgegeben hat, und für den Umgang mit gebrauchten Gefäßen braucht er Hygieneregeln und eine Unterweisung des Personals.

Wann kleine Betriebe mit mitgebrachten Behältern auskommen

Die Ausnahme setzt zwei Dinge zugleich voraus: höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche und bis zu fünf Mitarbeitende. Teilzeitkräfte zählen anteilig, bis 20 Wochenstunden mit 0,5 und über 20 bis 30 Stunden mit 0,75. Zur Fläche rechnet das Informationsblatt des Kreises Recklinghausen auch Außenflächen und saisonal genutzte Bereiche, Küche und Theke dagegen nicht. Filialbetriebe rechnen mit ihren Gesamtwerten, die einzelne kleine Filiale hilft also nicht weiter.

Wer die Ausnahme nutzt, muss Behälter der Kundschaft befüllen und darauf mindestens mit dem Satz „Wir befüllen kundeneigene Mehrwegbehältnisse“ aufmerksam machen. Verstöße können die zuständigen Landesbehörden laut der genannten Seite des Umweltbundesamts als Ordnungswidrigkeit ahnden, der Kreis Recklinghausen nennt Bußgelder bis 10.000 Euro. Die IHK zu Dortmund weist darauf hin, dass die Pflicht unter dem neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz vorerst unverändert weiterläuft und Anpassungen an die EU-Verpackungsverordnung später folgen.

14 Allergene: Die Information muss vor dem Kauf da sein

Die Kennzeichnungspflicht trifft unter anderem Imbisse, Catering-Betriebe, Restaurants und Kantinen. Auszuweisen sind die 14 Hauptallergene aus Anhang II der Lebensmittel-Informationsverordnung, darunter glutenhaltiges Getreide, Eier, Milch, Senf und Sesam. Erlaubt sind nach der Darstellung der Verbraucherzentrale NRW der Speisenplan, ein Schild am Gericht, ein Aushang, eine elektronische Information oder die mündliche Auskunft. Der Gast muss die Angaben kennen, bevor er kauft oder die Speise erhält.

Die Verbraucherzentrale NRW schreibt mit Blick auf die Verpflegung von Senioren und leitet die Regeln aus den genannten Verordnungen ab. Für Imbisse sind ihre Praxishinweise deshalb eine Orientierung. Mündlich geht es nur mit schriftlicher Grundlage, die auf Nachfrage von Kundschaft oder Kontrollbehörde vorzulegen ist, und am Verkaufsort muss ein deutlicher Hinweis darauf stehen. Ein pauschaler Spurenhinweis reicht nach ihrer Darstellung nicht, und bei Betriebskontrollen muss die Küche belegen können, wie sie die Kennzeichnung absichert. Gerade bei Bowls mit vielen Komponenten lohnt der Blick auf die Einkaufsliste, denn dasselbe Produkt kann je nach Hersteller andere Zutaten enthalten. Ändert ein Hersteller die Rezeptur oder kauft der Betrieb anders ein, sind die Unterlagen zu überarbeiten.

Als Arbeitshilfe nennt die IHK Hannover ein Infoblatt des DIHK vom 04.10.2017 mit 13 Seiten, das 8 Schritte zur Umsetzung und ein Muster für ein Allergen-Verzeichnis enthält.

Wo die Lebensmittelüberwachung am Niederrhein sitzt

Zuständig ist laut Verbraucherzentrale NRW in der Regel die Lebensmittelaufsicht des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der ein Betrieb liegt. Die Adressliste trägt den Stand 21. August 2026. Welche Stelle am Niederrhein die Mehrwegpflicht überwacht, nennen die ausgewerteten Quellen nicht.

  • Kreis Kleve: Abteilung Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, Nassauer Allee 15-23, Kleve, Telefon 02821 – 85-354
  • Kreis Wesel: Fachdienst 39 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Jülicher Straße 4, Wesel, Telefon 0281 – 207-7008
  • Kreis Viersen: Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung, Rathausmarkt 3, Viersen, Telefon 02162 39-1213
  • Stadt Krefeld: Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Uerdinger Straße 202, Telefon 02151 – 86-4485
  • Stadt Duisburg: Lebensmittelüberwachungsamt, Meidericherstraße 14, Telefon 0203 – 283-985299

Eigene Einschätzung

Die Trennung zwischen Kunststoffbox und Pappschale ist für die Kundschaft schwer nachvollziehbar, und das Schild an der Theke ersetzt keine Mehrwegbox, die jemand auch tatsächlich anbietet. Bei den Allergenen halten wir die schriftliche Liste für den besseren Weg, auch wo die mündliche Auskunft erlaubt ist: In der Mittagshektik geht am Tresen zu viel verloren. Kleine Küchen sollten die Dokumentation früh anlegen, statt sie erst vor einer Kontrolle nachzuholen.

Quellen

  1. Neue Mehrwegangebotspflicht für Speisen & Getränke zum Mitnehmen | Umweltbundesamt (abgerufen am 6.11.2026)
  2. Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen | Verbraucherzentrale NRW (abgerufen am 6.11.2026)
  3. Kennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe – IHK Mittleres Ruhrgebiet (abgerufen am 6.11.2026)
  4. Mehrwegangebotspflicht – IHK Nord Westfalen (abgerufen am 6.11.2026)
  5. Mehrwegangebotspflicht für To-go und Take-away – IHK zu Dortmund (abgerufen am 6.11.2026)
  6. Merkblatt_Mehrwegangebotspflicht.pdf (abgerufen am 6.11.2026)
  7. Infoblatt zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe – IHK Hannover (abgerufen am 6.11.2026)
  8. NRW-Adressen von Lebensmittelüberwachungsämtern | Verbraucherzentrale NRW (abgerufen am 6.11.2026)

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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