Viersen – Die Polizei im Kreis Viersen hat am Mittwoch bei einem Sondereinsatz mit dem Namen „Two Wheels“ vor allem Radfahrer und E-Scooter-Fahrer kontrolliert, teilte die Kreispolizeibehörde Viersen mit. Zusätzlich gab es Geschwindigkeitskontrollen, weil stark überhöhtes Tempo dazu beitragen kann, dass Unfälle schwere Folgen haben.
Geschwindigkeit und Verwarngelder
Kreisweit stellten die Einsatzkräfte 129 Geschwindigkeitsverstöße fest. Am meisten fiel ein 29-jähriger Viersener in Kaldenkirchen auf, im Bereich Steyler Straße/Juiser Feld. Erlaubt sind dort 50 km/h, die Messanlage zeigte 94 km/h. Ihn erwartet ein Bußgeld von 400 Euro, zudem droht ihm voraussichtlich ein einmonatiges Fahrverbot.
Insgesamt 35 Personen wurden mit Verwarngeldern belegt. Ein Niederländer fuhr mit seinem Rennrad durch die Fußgängerzone von Viersen. Eine Frau fuhr mit ihrem Fatbike dort, wo sie hätte absteigen müssen. Sie wandte ein, in Dülken dürfe man mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren. Das ließen die Einsatzkräfte nicht gelten: Wo das Zusatzschild „Fahrräder frei“ steht, ist Schrittgeschwindigkeit erlaubt, in Viersen gibt es dieses Schild aber nicht.
Neun Eltern werden demnächst angeschrieben, weil sich ihre Kinder nicht verkehrsgerecht verhielten. Meist waren die Kinder zu zweit auf E-Scootern unterwegs.
Manipulierte E-Scooter
Nach Angaben der Polizei müssen Einsatzkräfte derzeit fast täglich Verstöße mit E-Scootern ahnden. Am Dienstag stieß eine Streife in Lobberich auf dem Fenland-Ring auf einen 14-Jährigen, der mit über 30 km/h unterwegs war. Nach dem Anhalten räumte er ein, etwas am Gefährt verändert zu haben. Am selben Tag sah ein Mitarbeiter des Ordnungsamts auf einem Feldweg an der Kempener Straße in Willich einen 36-Jährigen, der ebenfalls schneller als die erlaubten 20 km/h fuhr. Der Mann sagte, er habe eine höhere Geschwindigkeit über eine App freigeschaltet.
Weil beide schneller als die erlaubten 20 km/h fuhren, steht unter anderem der Verdacht im Raum, dass sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen haben. Ob für die veränderten Fahrzeuge noch ein wirksamer Versicherungsschutz besteht, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Da es keine schnelleren E-Scooter geben darf, gibt es dafür auch keine passende Fahrerlaubnis. Eine weitere Anzeige lautet deshalb auf „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Beide E-Scooter wurden zur Überprüfung sichergestellt. Den Einsatzkräften geht es vor allem um die Sicherheit der Fahrer: Wer schneller als erlaubt fährt, riskiert bei einem Sturz oder Unfall schwere Verletzungen.
Dritte Kontrolle für eine 12-Jährige
Eine 12-Jährige aus Lobberich wurde am Dienstag zum dritten Mal von Einsatzkräften angehalten. Da sie jünger als 14 ist, darf sie keinen E-Scooter fahren. Dieses Mal nahm sie eine 14-Jährige als Mitfahrerin mit, obwohl der E-Scooter nur für eine Person zugelassen ist. Zudem war die Versicherung des Geräts im Juni erloschen, es durfte daher gar nicht mehr im Straßenverkehr fahren. Für einen E-Scooter besteht Versicherungspflicht, denn er zählt zu den Kraftfahrzeugen. Die Mutter holte Tochter und E-Scooter ab, wird aber als Halterin angezeigt.
Zur Bilanz des Mittwochs gehören außerdem 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, drei Strafanzeigen und sechs Berichte. Die Kräfte vollstreckten außerdem einen Untersuchungs-Haftbefehl. Die Polizei will auch künftig besonders auf Menschen auf zwei Rädern achten.
Unsere Meinung
Die Beispiele zeigen, dass ein veränderter E-Scooter schnell mehrere Vorwürfe auf einmal nach sich ziehen kann, von der Versicherung bis zur Fahrerlaubnis. Wer an seinem Gerät etwas verändert, sollte das wissen. Offen bleibt, wie die Ermittlungen zum Versicherungsschutz ausgehen.




