Düsseldorf – In der Justizvollzugsanstalt Hagen wurde am 28. Oktober 2026 eine neue Abteilung für suchtkranke Gefangene eröffnet. Justizminister Dr. Benjamin Limbach weihte dort am Mittwoch die erste suchttherapeutische Wohngruppe nach dem Rahmenkonzept „thera.nova“ ein, teilte das Ministerium der Justiz NRW mit. Das Konzept gilt für mehrere Anstalten, Hagen ist dabei Vorreiter unter den Justizvollzugsanstalten des Landes. Münster und Remscheid sollen folgen.
Warum es das Angebot gibt
Anlass ist eine Reform des § 64 StGB zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die den Maßregelvollzug entlasten sollte. Seit dem 1. Oktober 2023 wird diese Unterbringung nur noch angeordnet, wenn eine schwere Suchterkrankung vorliegt. Die Tat muss überwiegend auf die Sucht zurückgehen, und ein Behandlungserfolg muss konkret zu erwarten sein. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verbüßt die Strafe im Justizvollzug. Deshalb war absehbar, dass im Justizvollzug mehr Gefangene eine Therapie brauchen. „thera.nova“ ist die Antwort des Landes: ein eigenständiges, neues Angebot im Strafvollzug, das über Therapievorbereitungsgruppen und abstinenzorientierte Abteilungen hinausgeht.
Limbach sagte: „Sucht führt viele Gefangene in Perspektivlosigkeit, in die Subkultur und in den Abbruch stabilisierender Kontakte. Diese Abwärtsspirale müssen wir durchbrechen. Mit ‚thera.nova‘ geben wir suchtkranken Gefangenen eine reelle Chance auf ein Leben ohne Sucht und ohne Straftaten.“
Nach Angaben des Ministeriums geschehen viele Straftaten im Rausch oder dienen dazu, Drogen oder andere Suchtmittel zu bezahlen. Gelinge die Behandlung, verbessere sie die Legal- und Sozialprognose nachhaltig und senke das Rückfallrisiko nach der Entlassung. Resozialisierung und Opferschutz sieht der Minister nicht im Widerspruch zueinander.
So funktioniert die Abteilung
Die Abteilung bietet Platz für insgesamt 15 Gefangene, verteilt auf zwei Wohngruppen. Aufgenommen werden erwachsene männliche Inhaftierte, deren Suchterkrankung behandlungsbedürftig und tatursächlich oder tatfördernd ist. Sie dürfen zunächst nicht in eine externe stationäre Rehabilitation vermittelbar sein. Sie müssen behandlungsfähig sein und die Therapie selbst anstreben.
Die Gefangenen leben räumlich und inhaltlich getrennt vom übrigen Vollzug. Mit intensiven Einzel- und Gruppenangeboten sollen sie lernen, ohne Suchtmittel zu leben. Dazu kommen Angebote für den Alltag und die seelische Widerstandskraft sowie eigene Sport-, Kreativ- und Freizeitangebote. Die Abteilung arbeitet nach dem Prinzip der „therapeutischen Gemeinschaft“, fachübergreifend und wissenschaftlich fundiert. Die Gefangenen bestärken einander im Willen zur Veränderung und tragen Verantwortung füreinander. Durch Personal und Räume ist zugleich viel soziale Kontrolle gewährleistet.
Zum ersten Mal hat eine Anstalt ein so bedeutendes Bauprojekt mit Hilfe der Zentralen Beratungsstelle für Bauangelegenheiten (ZBB) verwirklicht, die 2022 im Justizvollzug eingerichtet wurde. Limbach sagte, die Einrichtung der ZBB sei der richtige Hebel gewesen. Er dankte den Beschäftigten der JVA Hagen, der ZBB und den beteiligten Fachunternehmen, die die baulichen und logistischen Herausforderungen in kürzester Zeit gemeistert hätten.
Die JVA Hagen ist eine geschlossene Anstalt für Männer mit 305 Haftplätzen und seit 1972 Einweisungsanstalt des Landes. Dort werden Untersuchungshaft, Auslieferungshaft, Ersatzfreiheitsstrafen und Zivilhaft vollzogen.
Die Eckdaten
- Einweihung: Mittwoch, 28. Oktober 2026, Justizvollzugsanstalt Hagen
- Plätze: 15 Behandlungsplätze in zwei Wohngruppen
- Weitere geplante Standorte: Münster und Remscheid
- Kontakt für Fragen, Kommentare und Anregungen: [email protected]
Unsere Meinung
Dass suchtkranke Gefangene, die nicht in den Maßregelvollzug kommen, eine eigene Therapie bekommen, ist folgerichtig. Offen bleibt, wie viele Betroffene bei dieser Größe erreicht werden und wie sich der Erfolg messen lässt. Dazu nennt die Mitteilung nichts. Interessant wird, ob die Standorte in Münster und Remscheid das Konzept übernehmen können.





