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Aus der Region

Niederrhein: Wohin Altöl, alte Farben, Pflanzenschutzmittel und Asbest gehören

Wer eine Scheune oder einen Schuppen räumt, steht womöglich vor Ölkanistern, Farbeimern, alten Spritzmitteln und Wellplatten auf dem Dach. Die Stadt Kleve zählt Altöl, Pflanzenschutzmittel sowie nicht ausgehärtete Farben und Lacke zu den Sonderabfällen, die in keine Abfall- oder Wertstofftonne dürfen. Flüssige Reste gehören laut Stadt auch nicht in den Ausguss.

Für Haushalte am Niederrhein hängt der richtige Weg vom Wohnort ab, denn Mengen und Abgabestellen unterscheiden sich zwischen den Kommunen und Kreisen. Die folgenden Angaben gelten jeweils nur für die genannte Stadt oder den genannten Kreis. Der Rhein-Kreis Neuss verweist für Termine und Standorte auf die kommunalen Abfallkalender. Der Kreis Viersen gibt seine Sammeltermine auf der Website seines Abfallbetriebs und in der eigenen Abfall-App bekannt.

Schadstoffmobil und feste Annahmestellen in der Region

Die Stadt Kleve lässt das Schadstoffmobil 2026 jeden Monat durch das Stadtgebiet fahren und nimmt dort etwa 30 Kilogramm oder 30 Liter an. Die beiden letzten Termine 2026 sind der 19.11. und der 17.12. Am längsten hält das Fahrzeug in Kellen an der Briener Straße 312, nämlich von 13:45 bis 15:45 Uhr. Sonderabfälle aus Gewerbebetrieben nimmt das Entsorgungszentrum Moyland an.

Im Rhein-Kreis Neuss steuert das Schadstoffmobil feste Standorte in allen Städten und der Gemeinde an, Altfarben und Pflanzenschutzmittel in haushaltsüblichen Mengen sind dort kostenlos. Bestimmte Sonderabfälle nehmen auch die Deponien Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen an, eine Kleinanlieferung bis 200 Kilogramm oder einen Kubikmeter kostet dort zwölf Euro. Sonderabfälle sind dabei nach Angaben des Kreises auf 20 Kilogramm begrenzt.

Der Kreis Viersen begrenzt die Anlieferung schadstoffhaltiger Abfälle in seiner seit dem 01.01.2026 geltenden Satzung auf insgesamt 60 Liter je Anlieferung und Tag. Die mobile Annahme steht am Wertstoffhof Nettetal, und zwar nur an den vom Kreis bekanntgegebenen Terminen. Eine feste Sammelstelle gehört zum Wertstoffhof Viersen an der Hindenburgstraße 160. Flüssiges muss in geschlossenen, außen trockenen Behältern ankommen, und die mobile Annahme lehnt Gebinde über 20 Liter oder 20 Kilogramm ab.

Altöl: Sammelstelle oder Rückgabe im Handel

Für Altöl setzt der Kreis Viersen eine eigene Grenze von 10 Litern je Anlieferung und Tag. Motor- und Getriebeöl lässt sich dort mit dem Kassenzettel auch kostenlos beim Händler abgeben, die Satzung nennt dazu § 8 der Altölverordnung. Zusammenschütten verbietet die Satzung: Schadstoffhaltige Abfälle sind getrennt zu halten, Mischen und Verdünnen ist unzulässig.

Alte Pflanzenschutzmittel: Was das Bundesamt rät

Mittel, die überlagert sind oder nach Zulassungsende und Aufbrauchfrist nicht mehr verwendet werden dürfen, sollten laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in die Entsorgung. Zur Pflicht wird das, wenn der Wirkstoff in der EU keine Genehmigung hat und die Frist zum Aufbrauchen verstrichen ist, oder bei einem kompletten Verbot. Auskunft im Einzelfall geben die Pflanzenschutzdienste.

Als Wege nennt das Amt Entsorgungsfirmen, Sammelstellen der Kreise und Kommunen sowie für kleine Mengen das Schadstoffmobil. Gelagert werden die Mittel nur in der Originalverpackung, Umfüllen ist nicht zulässig. Auch die Verpackung muss umweltgerecht entsorgt werden.

Asbest: Staub vermeiden, Entsorgung vorher klären

Seit Ende 1993 darf Asbest in Deutschland nicht mehr angewendet werden, in älteren Gebäuden steckt er aber häufig noch, etwa in Wellplatten auf dem Dach, heißt es bei LANUK NRW. Intakte, zementgebundene Bauteile sind nach dieser Darstellung ungefährlich und müssen nicht raus. Sobald jemand sie bearbeitet oder abbaut, gilt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519, und die meisten dieser Arbeiten bleiben qualifizierten Fachfirmen vorbehalten. Freiwerdender Staub ist dabei laut LANUK unbedingt zu vermeiden, zum Beispiel beim Bohren, Schleifen oder Zerkleinern.

In NRW lassen sich asbesthaltige Bauabfälle verpackt auf mehreren Deponien entsorgen, Auskunft zu Kleinmengen geben Kreise, Kommunen und örtliche Abfallbetriebe. Bauabfälle mit Asbest aus dem Kreis Wesel gehören laut einem undatierten Merkblatt des Kreises in der Regel zur Entsorgungsanlage Asdonkshof in Kamp-Lintfort. Wer dort als Bauherr auf eine kostenpflichtige Analyse verzichtet, muss Material unter Asbestverdacht als asbesthaltig behandeln.

Auf einen Blick

  • Stadt Kleve: Schadstoffmobil, Termine 2026 am 19.11. und 17.12.
  • Kreis Viersen: Schadstoffe bis 60 Liter je Anlieferung und Tag, davon Altöl bis 10 Liter.
  • Rhein-Kreis Neuss: Schadstoffmobil kostenlos, Kleinanlieferung an den Deponien zwölf Euro.
  • Kreis Wesel: Bauabfälle mit Asbest in der Regel zum Asdonkshof in Kamp-Lintfort.

Eigene Einschätzung

Die Angebote der Kommunen taugen für den Rest im Haushalt, weniger für eine über Jahrzehnte gefüllte Scheune. Wer dort viele Kanister findet, stößt schnell an die Mengengrenzen und braucht mehrere Fahrten oder einen Fachbetrieb. Lästig bleibt, dass die Regeln je nach Wohnort anders ausfallen und manche Haltepunkte nur kurz besetzt sind. Vor der ersten Fahrt lohnt deshalb der Anruf bei der Abfallberatung. Bei Asbest gilt das doppelt.

Quellen

  1. Sonderabfälle und Schadstoffe | Stadt Kleve (abgerufen am 6.11.2026)
  2. BVL – Transport, Lagerung und Entsorgung (abgerufen am 6.11.2026)
  3. merkblatt_abfallentsorgung_bei_abbruch-_neubau-_und_renovierungsmassnahmen.pdf (abgerufen am 6.11.2026)
  4. Rhein-Kreis Neuss: Schadstoffe sicher entsorgen – mobile Sammlung und Annahmestellen im Kreisgebiet (abgerufen am 6.11.2026)
  5. Rhein-Kreis Neuss: Kleinanlieferstationen (abgerufen am 6.11.2026)
  6. LANUK NRW: Asbesthaltige Bau- und Abbruchabfälle (abgerufen am 6.11.2026)
  7. Amtsblatt_Amtsblatt_13.11.2025.pdf (abgerufen am 6.11.2026)

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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