Anzeige: Werbefläche freiAnzeige: Werbefläche frei

Zuletzt erschienen

Anzeige: Werbefläche freiAnzeige: Werbefläche frei

Aus der Region

Mettmann: Rat lehnt Haushaltsentwurf 2026 mehrheitlich ab

Mettmann hat für 2026 weiterhin keinen beschlossenen Haushalt. Der Stadtrat lehnte den Entwurf der Verwaltung bei der Sitzung am Dienstag, 3. November, mehrheitlich ab, wie die Stadt Mettmann mitteilt.

Zugestimmt haben dem Entwurf Bürgermeister André Bär und die Fraktionen M.U.T., SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Mit Nein votierten CDU, FDP, AfD und ZSM, dazu zwei fraktionslose Ratsmitglieder.

Ohne Beschluss blieb auch das freiwillige Haushaltssicherungskonzept (HSK), das die Verwaltung vorgeschlagen hatte. Eine Mehrheit im Rat plädierte dafür, das Thema gemeinsam mit der Haushaltsplanung für 2027 noch einmal zu behandeln.

Solange keine Haushaltssatzung in Kraft ist, gelten die gesetzlichen Regeln der vorläufigen Haushaltsführung. Sie schränken die finanziellen Spielräume der Stadt ein. Betroffen sind zum Beispiel Mittel, die im laufenden Jahr für soziale Einrichtungen und Vereine vorgesehen waren.

Gemäß § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist jede Gemeinde rechtlich verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu beschließen. Die Zuständigkeit liegt laut § 41 Abs. 1 Satz 2 (h) GO NRW ausschließlich beim Rat.

Die Verwaltung will klären, welche Folgen die Beschlüsse des Rates haben und welche haushaltsrechtlichen Schritte nun anstehen. Das weitere Vorgehen will sie kurzfristig mit der Kommunalaufsicht abstimmen.

Mehr zum Thema

Welche Regeln in der Zwischenzeit gelten, erklärt die zuständige Aufsichtsbehörde auf ihrer Website. Liegt zum Jahresanfang noch keine veröffentlichte Haushaltssatzung vor, richtet sich die Finanzführung vorerst nach der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Gemeindeordnung. In dieser Phase sind der Gemeinde nur solche Ausgaben und Zahlungen erlaubt, die sie von Rechts wegen erbringen muss oder die zwingend nötig sind, damit unverzichtbare Aufgaben ohne Verzögerung fortgeführt werden können.

Das freiwillige Haushaltssicherungskonzept hatte die Verwaltung zusammen mit dem Haushaltsentwurf 2026 dem Rat vorgelegt. Laut Stadt beschreibt das Konzept, mit welchen gezielten Sparmaßnahmen sich bis 2036 ein ausgeglichener Haushalt erreichen lässt.

Wie wir berichteten, hatte der Rat zuvor beschlossen, statt eines Doppelhaushalts wieder zwei getrennte Haushaltsverfahren durchzuführen. Der Haushalt für 2027 soll nach Angaben der Stadt in der Ratssitzung im Dezember eingebracht werden.

Unsere Meinung

Die Ablehnung lässt offen, was die Ratsmehrheit am Entwurf konkret ändern will. Gerade für Vereine und soziale Einrichtungen wäre das wichtig, denn die Mitteilung nennt sie als Betroffene der vorläufigen Haushaltsführung. Offen bleibt, wann genau ein neuer Haushaltsbeschluss erfolgen soll.

Ebenfalls neu