Dormagen – Für das Stadtteilhaus im Sozialen Zentrum Horrem gibt es die höchste Förderung, die die Stadt Dormagen je erhalten hat. Ministerin Ina Scharrenbach, Landesministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, übergab die Förderzusage am Montag, 19. Oktober, symbolisch an Bürgermeister Erik Lierenfeld. Bund und Land tragen mit 23,4 Millionen Euro 95 Prozent der Kosten, teilte die Stadt Dormagen mit.
Das Stadtteilhaus soll nach den Plänen der Stadt künftig Anlaufstelle für Begegnung, Beratung und Teilhabe in Horrem sein. Es soll Jung und Alt zusammenbringen und auch Menschen in schwierigeren Lebenslagen den Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge erleichtern. Als Beispiele nennt die Stadt soziale Dienstleistungen, Bildungsangebote, Gesundheitsvorsorge und Kultur. Außerdem sollen die Netzwerke und das Miteinander der Akteure im Stadtteil gefestigt werden.
Besonders im Blick hat die Stadt Kinder und Jugendliche: In Horrem leben überdurchschnittlich viele junge Menschen, während ein Teil der Bevölkerung vor besonderen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen steht. Das Haus soll bessere Rahmenbedingungen schaffen, Unterstützung frühzeitig zugänglich machen und langfristig Zukunftsperspektiven eröffnen. Zu den Zielen zählen außerdem, junge Menschen auf die künftige Arbeitswelt vorzubereiten und Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern.
Das Geld kommt aus dem „Stadtentwicklungsprogramm Rheinisches Revier der Zukunft“, kurz STEP-RR. Grundlage ist das Investitionsgesetz Kohleregionen des Bundes. Gefördert werden Projekte, die den Wandel im Rheinischen Revier voranbringen. Dormagen im Rhein-Kreis Neuss gehört zu diesem Gebiet.
Das Vorhaben gehört zur langfristigen Entwicklungsstrategie für Horrem, deren Ausgangspunkt das Integrierte Handlungskonzept Horrem aus dem Jahr 2014 ist. Unabhängig von der Förderung gibt die Stadt etwa 36 Millionen Euro für weitere Einrichtungen am Standort aus: eine neue Schule mit Offenem Ganztag, eine Kita und eine Jugendeinrichtung. Bildung, Betreuung, Begegnung und Unterstützung sollen so unter einem Dach zusammenkommen.
„Eine Förderung in dieser Größenordnung ist für Dormagen etwas ganz Besonderes“, sagte Lierenfeld. Die Entwicklung Horrems zeige, was Strukturwandel bedeuten könne: einen Stadtteil nachhaltig zu stärken und die Menschen mitzunehmen.
Antragsberechtigt im Programm sind laut Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Gemeinden und Gemeindeverbände im Rheinischen Revier. Antragsberechtigt sind zudem Gesellschaften und andere Rechtsträger, deren Anteile allein bei diesen Kommunen liegen, ebenso weitere juristische Personen, sofern ihr Vorhaben eine öffentliche Aufgabe erfüllt. Die Projekte müssen strukturwirksam sein. Eines der Ziele ist, bisher fehlende Angebote des Gemeinbedarfs zu schaffen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Auf der Programmseite des Ministeriums steht außerdem, wie das Verfahren abläuft: Es beginnt mit der Einreichung einer Skizze und einem Fördergespräch, danach wird das Vorhaben bei Bedarf noch weiter ausgearbeitet, bis es einen antragsnahen Zustand erreicht und der Antrag gestellt werden kann. Eine feste Frist gebe es nicht, die Anträge ließen sich das ganze Jahr über jederzeit einreichen. Die Projektskizze wird über ein Online-Portal eingereicht. Die Bezirksregierung Köln prüft die Anträge und ist Bewilligungsbehörde.
Für die laufende erste Förderperiode hat die Bezirksregierung Köln dagegen verbindliche Fristen für 2026 festgelegt. Ein prüffähiger Antrag muss demnach bis spätestens 30.06.2026 vorliegen. Bei Fragen zur Förderberatung helfen die Bezirksregierung Köln und die Starke Projekte GmbH. Wie das Ministerium mitteilt, unterstützt die landeseigene Starke Projekte GmbH die Kommunen auf dem gesamten Weg, von der Planung über den Förderantrag bis zur Realisierung, damit Vorhaben rascher die erforderliche Antragsreife erlangen.
Unsere Meinung
Für Horrem ist die Zusage ein starkes Signal, weil Schule, Kita, Jugendeinrichtung und Stadtteilhaus als Ensemble gedacht sind. Offen bleibt, welche Angebote im Haus tatsächlich zuerst starten und wer sie trägt. Interessierte Kommunen sollten beachten, dass die Fristen der ersten Förderperiode früh im Jahr lagen.





