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Voerde: Infoabend zum Gebäudemodernisierungsgesetz am 3. November

Voerde – Wer in Voerde ein Haus besitzt und über Dämmung, Fenster oder eine neue Heizung nachdenkt, kann sich am 3. November 2026 kostenlos informieren. Die Stadt Voerde lädt zu einem Abend über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ein, das teilte die Stadt mit. Im Mittelpunkt steht die Frage, was sich für Eigentümerinnen und Eigentümer ändert.

Referent ist Akke Wilmes, Energieberater und Architekt der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Wesel. Er behandelt zwei Themenbereiche.

Beim ersten geht es um die Gebäudehülle. Erklärt wird, was Eigentümer beim Sanieren von Dach, Fassade und Fenstern beachten müssen und welche Maßnahmen technisch und energetisch sinnvoll sind. Außerdem geht es darum, wie sich der energetische Zustand eines Gebäudes schrittweise verbessern lässt.

Der zweite Block gilt Heizung und Förderung. Er klärt, welche Vorgaben künftig für die Wärmeversorgung gelten, welche Heizsysteme infrage kommen und wie sich die Fördermöglichkeiten entwickeln. Besonders erläutert werden die Änderungen bei der Heizungsförderung, die für 2027 geplant sind.

Angesprochen sind vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine energetische Modernisierung planen oder sich frühzeitig über gesetzliche Anforderungen, technische Möglichkeiten und Förderbedingungen informieren möchten.

Die Eckdaten

  • Termin: Dienstag, 3. November 2026, um 17 Uhr
  • Ort: Großer Sitzungssaal der Stadt Voerde
  • Referent: Akke Wilmes, Energieberater und Architekt der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Wesel
  • Die Teilnahme kostet nichts, eine vorherige Anmeldung braucht es nicht.

Mehr zum Thema

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird nach Angaben der IHK Regensburg mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz in überarbeiteter Form fortgeführt. Die Richtlinienänderungen sind laut IHK zum 21. Juli 2026 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gelten bei KfW und BAFA für jeden neuen Antrag ausschließlich die geänderten Regeln.

Laut Merkblatt erhalten Antragsteller als Grundförderung einen Zuschuss, der 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten abdeckt. Für die Beantragung ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen einzubinden.

Ab 2027 wird die Förderung laut IHK stärker auf den Ersatz fossiler Heizungen ausgerichtet. Wer künftig von der Fernwärme auf ein anderes Heizsystem mit erneuerbaren Energien umsteigt, erhalte dafür dann keine Förderung mehr. Der Austausch neuerer erneuerbarer Heizungen, installiert ab dem 1. Januar 2008, werde ab 2027 ebenfalls nicht mehr gefördert.

Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine fossile Heizung ersetzen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb ist, erhalten laut IHK einen Zuschlag für zügiges Handeln. Er liegt zum Start der Förderung bei 16 Prozent (bisher 20 Prozent). Er wird erstmals zum 1. Februar 2027 gesenkt und läuft zum 1. August 2028 vollständig aus.

Unsere Meinung

Die Förderbedingungen haben sich zuletzt verschoben und ändern sich Anfang des kommenden Jahres erneut. Wer einen Heizungstausch plant, sollte deshalb früh klären, ob die eigene Anlage unter die neuen Regeln fällt. Der Abend bietet dafür eine neutrale Anlaufstelle ohne Anmeldung und ohne Kosten. Individuelle Fälle dürften im Saal allerdings nur begrenzt Platz finden.

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