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Aus der Region

Vorst: Weitere Informationen zu Messerangriff von 1990, 5.000 Euro Belohnung

Viersen – Mehr als drei Jahrzehnte nach einem versuchten Tötungsdelikt in Vorst im Kreis Viersen bittet die Polizei erneut um Hilfe aus der Bevölkerung. Die Staatsanwaltschaft Krefeld und die Polizei Mönchengladbach teilten gemeinsam mit, dass sie neue Informationen zu dem Fall veröffentlichen und eine Belohnung ausgesetzt haben.

Was damals geschah

Am Sonntag, dem 12. August 1990, war eine damals 18-jährige Frau abends auf dem Heimweg von Krefeld nach Vorst. Kurz vor dem Ortseingangsschild „Vorst“ griff sie ein unbekannter Mann an. Er zerrte sie in einen Graben und bedrohte sie dort mit einer Vergewaltigung. Danach stach er mehrfach auf sie ein und flüchtete. Rund eine halbe Stunde später entdeckte ein Fahrradfahrer die Verletzte. Eine Notoperation rettete ihr das Leben, sie überlebte den Angriff nur mit Glück.

Ein möglicher Zeuge fehlt noch

Nach den Ermittlungen traf die junge Frau auf ihrem Weg, einige Gehminuten vor dem Ortsschild, einen Fußgänger, der ihr aus Vorst entgegenkam. Die Ermittler halten ihn für einen möglicherweise wichtigen Zeugen, den sie bislang nicht ermitteln konnten. Nach den Angaben der jungen Frau wurde damals eine Zeichnung des möglichen Zeugen angefertigt. Alle Fahndungsmaßnahmen blieben erfolglos.

Spuren und Ermittlungsstand

Schon im Jahr 2001 nahmen die Ermittelnden den ungeklärten Fall gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Krefeld erneut auf. Das Landeskriminalamt NRW konnte dank neuer kriminaltechnischer Untersuchungen DNA-Spuren eines unbekannten Mannes sichern. Bis heute konnte das Profil niemandem zugeordnet werden. Bekannte Kontaktpersonen des Opfers konnten die Ermittelnden ausschließen.

Belohnung

Die Staatsanwaltschaft Krefeld setzt für Hinweise, mit denen sich die Tat aufklären und der Täter finden lässt, eine Belohnung von 5.000 Euro aus. Über Zuerkennung und Verteilung entscheidet sie unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Summe ist ausschließlich für Privatpersonen gedacht, nicht für Menschen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von Straftaten gehört.

Wer kann helfen?

Die Polizei richtet mehrere Fragen an die Öffentlichkeit. Gesucht werden Menschen, die am Abend des 12. August 1990 auf der L 475 unterwegs waren, sich aber bisher nicht bei der Polizei gemeldet haben. Außerdem fragt sie, ob Zeugen ihrer damaligen Aussage etwas hinzuzufügen haben und ob sich jemandem der Täter im Laufe der Zeit offenbart hat, auch nur durch Andeutungen. Möglicherweise wissen manche Zeugen nicht einmal, dass ihre Erinnerung zur Klärung beitragen kann. Selbst Hinweise, die zunächst unbedeutend wirken, können für die Ermittlungen wichtig sein. Ob Hinweise vertraulich behandelt werden können, lässt sich im Einzelfall klären.

Die Eckdaten

  • Tatzeit: Sonntag, 12. August 1990, abends
  • Die Tat ereignete sich im Kreis Viersen, kurz vor dem Ortseingangsschild „Vorst“.
  • Belohnung: 5.000 Euro, ausgesetzt von der Staatsanwaltschaft Krefeld
  • Hinweise an die Polizei: Telefon 02161-290
  • Hinweise per E-Mail: [email protected]

Unsere Meinung

Dass ein so alter Fall nicht ruht, ist für das Opfer und für die Region ein wichtiges Signal. Die Chance liegt vor allem bei Menschen, die damals auf der Landstraße unterwegs waren oder viel später etwas gehört haben. Wer sich unsicher ist, ob die eigene Beobachtung zählt, sollte sie trotzdem melden. Offen bleibt, was die neue Veröffentlichung konkret bewirken wird.

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