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Korschenbroich: Stadt mahnt Eigentümer zum Rückschnitt von Hecken und Bäumen

Korschenbroich – Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Korschenbroich sollen überwucherndes Grün an ihren Grundstücken zurückschneiden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin, wie die Stadt Korschenbroich mitteilte. Bäume, Hecken und Sträucher erfreuten oft das Auge und seien wichtig für die Umwelt, breiteten sich aber mit der Zeit aus. Die Verkehrssicherungspflicht liege bei den Eigentümern.

Was Eigentümer sicherstellen müssen

Eigentümer haben zu gewährleisten, dass der öffentliche Verkehrsraum frei von Behinderungen und teils auch Gefährdungen bleibt, etwa an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen. Bei Verbindungs- und Stichwegen ist laut Stadt außerdem sicherzustellen, dass Feuerwehr und Rettungswagen bei Einsätzen ohne Hindernisse auf kürzestem Weg ihr Ziel erreichen.

Auf zugewachsenen Gehwegen müssten Kinder auf Fahrrädern, Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen möglicherweise auf die Fahrbahn ausweichen und seien dadurch gefährdet. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass Eigentümer für Unfälle und Schäden haften, die durch überwuchernde Begrünung entstehen können. Sie sollten Überwuchs deshalb rechtzeitig entfernen.

Schnittverbot und Freihaltung

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt bundesweit vom 1. März bis zum 30. September ein Fäll- und Schnittverbot. In dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, keine radikalen Schnitte. Für 2026 liegt dieser Zeitraum nach Angaben der Stadt bereits hinter uns, der Rückschnitt ist also wieder erlaubt.

Das Lichtraumprofil muss dauerhaft frei bleiben: über Geh- und Radwegen bis 2,50 Meter Höhe, über Straßen bis 4,50 Meter Höhe. Straßenlaternen und Verkehrsschilder sind so von Bewuchs freizuhalten, dass eine jederzeit gute Ausleuchtung gewährleistet ist und die Schilder jederzeit für Verkehrsteilnehmende ersichtlich sind.

Die Eckdaten

  • Fäll- und Schnittverbot: 1. März bis 30. September (Bundesnaturschutzgesetz)
  • Lichtraumprofil an Geh- und Radwegen: 2,50 Meter Höhe
  • Lichtraumprofil an Straßen: 4,50 Meter Höhe
  • Zuständig: Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer

Unsere Meinung

Der Zeitpunkt passt, denn das Schnittverbot ist laut Stadt für dieses Jahr bereits vorbei. Hilfreich ist die Mitteilung, weil sie die Maße des freizuhaltenden Raums nennt. Wer eine Hecke am Gehweg hat, kann das direkt nachmessen. Offen bleibt, ob die Stadt den Rückschnitt kontrolliert und was bei Verstößen folgt.

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