Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Regeln zur KI-Kompetenz aus Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung. Betroffen sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ausdrücklich auch solcher mit allgemeinem Verwendungszweck wie Chatbots, und zwar unabhängig von Branche und Betriebsgröße.
Für Betriebe zwischen Düsseldorf, Krefeld und Kleve, die im Büro oder im Kundenservice mit KI-Werkzeugen arbeiten, ist die Vorschrift damit kein Randthema. Ihr Inhalt hat sich allerdings geändert: Am 27. Juli 2026 ist nach Angaben der IHK Lippe zu Detmold die Verordnung (EU) 2026/1744 in Kraft getreten, der sogenannte KI-Omnibus.
Fördern statt sicherstellen
In der ursprünglichen Fassung mussten Anbieter und Betreiber nach besten Kräften dafür sorgen, dass ihr Personal ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz hat. So steht es im Hinweispapier der Bundesnetzagentur vom Juni 2025, und so zitiert es auch die IHK Düsseldorf auf ihrer Seite zu KI-Kursen.
Der KI-Omnibus macht aus dieser Erfolgspflicht eine Handlungspflicht, wie die IHK Frankfurt am Main zusammenfasst. Unternehmen müssen nun Maßnahmen ergreifen, welche die Entwicklung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten und anderer für sie tätiger Personen unterstützen.
Ein bestimmtes Niveau für alle Mitarbeitenden muss niemand mehr garantieren, schreibt die IHK Lippe zu Detmold. Die Bundesnetzagentur formuliert es auf ihrer Übersichtsseite ähnlich: Die Kompetenz sei gezielt zu fördern, standardisierte Trainings gebe die Verordnung nicht vor.
Was Betriebe konkret tun sollten
Wie die Förderung aussieht, entscheiden die Betriebe selbst. Als Orientierung nennt die Bundesnetzagentur in ihrem Hinweispapier vier Grundsteine: den Bedarf ermitteln, also klären, wer welche KI-Systeme wofür nutzt und welche Risiken damit verbunden sind, die Maßnahmen auf Vorkenntnisse, Einsatz und Risiko zuschneiden, das Wissen regelmäßig auffrischen und alles dokumentieren.
In die Dokumentation gehören laut Papier etwa die Art der Maßnahme, ihr inhaltlicher und zeitlicher Umfang und die Teilnehmenden. Eine Zertifizierungspflicht für Schulungen sieht die Verordnung nicht vor, die Angebote dürfen intern oder extern sein.
Folgenlos ist Nichtstun trotzdem nicht: Fehlende KI-Kompetenz kann nach Einschätzung der Bundesnetzagentur als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, vor allem wenn ein Schaden entsteht.
Kostenlose Hilfe nennt das Papier ebenfalls, etwa die Mittelstand-Digital Zentren mit rund 100 KI-Trainern, die kleine und mittlere Unternehmen anbieterneutral unterstützen. Die IHK Düsseldorf bietet eigene Weiterbildungen zu künstlicher Intelligenz an.
Aufsicht und nächste Fristen
Die Marktüberwachung übernimmt in Deutschland die Bundesnetzagentur. Grundlage ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, das laut IHK Lippe zu Detmold seit dem 29. Juli 2026 gilt.
Für Arbeitgeber wichtig sind auch die verschobenen Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme, doch die Kammern geben sie unterschiedlich wieder. Laut IHK Lippe zu Detmold greifen die Anforderungen für Systeme nach Anhang III, etwa in der Personalarbeit, ab dem 2. Dezember 2027. Die IHK Frankfurt am Main nennt dagegen für eigenständige Hochrisiko-Systeme den 2. August 2028 und für KI in regulierten Produkten den 2. Dezember 2027. Wegen dieser abweichenden Angaben ist für die eigene Planung der Wortlaut der Verordnung maßgeblich.
Auf einen Blick
- Seit 2. Februar 2025: Regeln zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 der KI-Verordnung
- In Kraft seit 27. Juli 2026: Verordnung (EU) 2026/1744, die aus der Erfolgs- eine Förderpflicht macht
- Keine Zertifizierungspflicht, Dokumentation der Maßnahmen empfohlen
- Zuständige Aufsicht: Bundesnetzagentur
Eigene Einschätzung
Die Lockerung nimmt Betrieben die Sorge, für den Wissensstand jedes Einzelnen geradestehen zu müssen. Auf Schulungen zu verzichten wäre trotzdem ein Fehler, denn Pannen mit Kundendaten oder falschen KI-Auskünften passieren unabhängig vom Gesetzestext. Für kleine Betriebe ist eine kurze interne Unterweisung mit Teilnehmerliste ein vernünftiger Anfang, teure Zertifikate braucht es dafür nicht.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Hinweispapier KI-Kompetenzen (PDF) (abgerufen am 21.10.2026)
- Kursangebote zum Thema KI – IHK Düsseldorf (abgerufen am 21.10.2026)
- Der neue KI-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) – IHK Frankfurt am Main (abgerufen am 21.10.2026)
- Bundesnetzagentur – Akteure und Pflichten (abgerufen am 21.10.2026)
- Verordnung zur künstlichen Intelligenz (AI-Act) – IHK Lippe zu Detmold (abgerufen am 21.10.2026)
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.





