Anzeige: Werbefläche freiAnzeige: Werbefläche frei

Zuletzt erschienen

Anzeige: Werbefläche freiAnzeige: Werbefläche frei

Aus der Region

Wuppertal: Polizei warnt vor falschen Stromanbieter-Vertretern an der Haustür

Wuppertal – In Wuppertal haben sich in den vergangenen Tagen Betrüger als Mitarbeiter eines Stromanbieters ausgegeben und Anwohner zu Unterschriften gedrängt. Das teilte die Polizei Wuppertal mit. Betroffen waren Straßen im Bereich Domagkweg und Hans-Böckler-Straße sowie die Holsteiner Straße.

Erster Fall am Mittwoch

Zwei Männer im Alter von 19 und 20 Jahren gingen am Mittwoch, dem 21.10.2026, zwischen 15:15 Uhr und 16:10 Uhr zu mehreren Häusern und betätigten dort die Klingel. Sie gaben vor, für einen Stromanbieter zu arbeiten, und setzten die Bewohner unter Druck, etwas zu unterschreiben. Polizisten stellten die beiden vor Ort und nahmen sie mit auf die Wache, wo sie erkennungsdienstlich behandelt wurden.

Ähnlicher Fall am Donnerstag

Am Donnerstag, 22.10.2026, ereignete sich gegen 14:20 Uhr ein vergleichbarer Fall. In der Holsteiner Straße war eine Gruppe unterwegs, die Anwohner dazu bringen wollte, angeblich günstigere Stromverträge abzuschließen. Im Zuge der Fahndung stellte die Polizei vier Tatverdächtige zwischen 19 und 23 Jahren. Sie erhielten einen Platzverweis, außerdem wurde Anzeige erstattet.

Das Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz bittet die Bürger, misstrauisch zu sein und bei verdächtigen Personen sofort die Polizei zu informieren. Die Experten bieten auch Beratungen an.

Die Eckdaten

  • Eine Beratung durch die Polizei lässt sich unter der Telefonnummer 0202/284-1801 vereinbaren.
  • Weitere Hinweise gibt es online unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuerbetrug/

Mehr zum Thema

Wer an der Haustür einen Stromvertrag unterschrieben hat, kann ihn nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Vertrag gilt dann als nicht zustande gekommen. Die Verbraucherzentrale nennt Verträge bei einem Vertreterbesuch in der Wohnung ausdrücklich als Haustürgeschäft mit gesetzlichem Widerrufsrecht.

Die Erklärung des Widerrufs ist laut Verbraucherzentrale nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie rät aber, den Widerruf nachweislich abzuschicken, zum Beispiel per Einschreiben. Dafür kann man das Widerrufsformular des Energielieferanten oder einen kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen.

Fordert der Anbieter trotz wirksamen Widerrufs Geld, kann er das laut Verbraucherzentrale nicht mehr verlangen. Einzugsermächtigungen sollte man widerrufen und Daueraufträge kündigen.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet zudem Rechtsberatung an, unter anderem für an der Haustür geschlossene Verträge. Das Erstgespräch ist kostenlos, die Rechtsberatung kostet 20 Euro.

Unsere Meinung

Der Rat, bei Unterschriften an der Haustür nicht unter Druck zu geraten, ist simpel und wirksam. Wer trotzdem unterschrieben hat, sollte nicht zögern. Die Mitteilung nennt leider nicht, woran sich echte von falschen Mitarbeitern unterscheiden lassen.

Ebenfalls neu