Viersen – Ein Radfahrer ist auf der Sperberstraße in Viersen-Dülken alkoholisiert gegen ein geparktes Auto gefahren und gestürzt. Das teilte die Kreispolizeibehörde Viersen mit. Nach ihren Angaben verlor der Mann die Kontrolle über sein Rad, das Auto wurde beschädigt. Anwohnerinnen und Anwohner halfen ihm auf und riefen die Polizei.
Den Einsatzkräften fielen bei dem Mann ein schwankender Gang und Alkoholgeruch auf. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und ergab rund zwei Promille. Die Ergebnisse der danach entnommenen Blutproben liegen noch nicht vor.
Die Beamten schrieben eine Unfallanzeige und schickten zusätzlich eine Mitteilung an das Straßenverkehrsamt. Für jemanden mit Führerschein kann diese Mitteilung laut Polizei weitaus schwerwiegendere Folgen haben als die Unfallanzeige. Über die Abgabe des Führerscheins und eine mögliche Rückgabe befindet nicht die Polizei, sondern die Führerscheinstelle. Sie sitzt im Straßenverkehrsamt und prüft die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Infrage stellen kann sie diese Eignung bei mehr als 1,1 Promille im Auto oder mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad. Das sind die jeweiligen Grenzen der absoluten Fahruntüchtigkeit.
Mit Blick auf die kommenden Weihnachtsfeiern bittet die Polizei, sich rechtzeitig um eine sichere Heimfahrt zu kümmern. Wer Alkohol trinken möchte, sollte das Fahrrad nicht als kluge Alternative betrachten. Auch dort könne man sich selbst, andere und den Führerschein gefährden.
Auch für Radfahrer gelten Promillegrenzen. Laut Polizei Dortmund liegt ab 0,3 Promille die relative Fahruntüchtigkeit vor. Wer als Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs ist, begeht laut Polizei Dortmund eine Straftat und gilt als absolut fahruntüchtig.
Schon ab 0,3 Promille kann Alkohol nach einem Unfall Folgen haben, egal wer den Unfall ausgelöst hat, so die Polizei Viersen in einer früheren Mitteilung. Die Polizei Dortmund weist außerdem darauf hin, dass die Fahrerlaubnisbehörde auch bei Radfahrern eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen kann.
Eine Atemalkoholmessung darf laut Verwaltungsvorschrift des Landes nur mit Einverständnis der betroffenen Person erfolgen. Gegen Personen, bei denen der Verdacht besteht, sie hätten unter Alkoholeinfluss eine Straftat begangen, wird normalerweise eine Blutentnahme angeordnet.
Unsere Meinung
Die Mitteilung zeigt, dass ein Sturz mit dem Rad mehr als einen Sachschaden nach sich ziehen kann. Leser sollten wissen, dass nicht die Polizei, sondern die Führerscheinstelle über den Führerschein entscheidet. Offen bleibt, was die Blutproben ergeben und ob der Mann überhaupt einen Führerschein besitzt.





