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Kevelaer: Meldeauskünfte online, neue Regeln für Fischereischeine

Kevelaer – Die Wallfahrtsstadt Kevelaer hat ihr Online-Angebot im Bürgerservice erweitert, und für Angler gelten seit dem 1. Juli 2026 neue Regeln. Das teilte die Stadt Kevelaer mit.

Im Einwohnermeldewesen können Meldebescheinigungen, einfache Melderegisterauskünfte, Selbstauskünfte und Übermittlungssperren ab sofort auch über das Internet beantragt werden. Unabhängig von den Öffnungszeiten des Bürgerbüros ist das Serviceportal der Stadt jederzeit erreichbar.

Beim Fischereischein unterscheidet die Stadt nach dem Zeitpunkt der Prüfung. Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 bestanden hat, kann den Schein entweder vor Ort bei der Verwaltung oder digital per BundID-Login beantragen. Der Online-Weg ist kostengünstiger und kommt ohne Terminvereinbarung aus.

Wer die Prüfung früher bestanden hat oder schon einen Schein besitzt, bekommt den neuen Schein nur persönlich bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Ältere Scheine, ausgestellt vor dem 1. Juli 2026, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ende, ein schneller Umtausch ist nicht nötig.

Den Jugendfischereischein gibt es nicht mehr. Wer zwischen 10 und 15 Jahre alt ist, darf künftig in Begleitung eines Scheininhabers angeln. Mitzuführen ist dabei ein amtlicher Ausweis mit Foto oder der Schülerausweis.

Die Eckdaten

  • Die Online-Angebote rund um das Einwohnermeldewesen finden sich unter www.kevelaer.de/serviceportal.
  • Neue Regeln für Fischereischeine: seit dem 1. Juli 2026
  • Online-Beantragung des Fischereischeins: über die BundID, ohne Terminvereinbarung
  • Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren, die in Begleitung eines Scheininhabers angeln, müssen einen Lichtbildausweis oder einen Schülerausweis dabeihaben.

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Für den Online-Antrag braucht man laut Wallfahrtsstadt Kevelaer einen Identitätsnachweis über die eID des Personalausweises und den Zugangscode nach bestandener Fischerprüfung. Die Einrichtung und Nutzung der BundID sowie der eID-Funktion sind laut Landesamt vollständig kostenfrei.

Die Kosten nennt die Stadt auf ihrer Leistungsseite: Der Online-Antrag kostet 18 Euro, der Antrag vor Ort 30 Euro. Hinzu kommt die Fischereiabgabe, die für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden kann. Bei der ersten Beantragung ist laut Stadt zwingend eine persönliche Beantragung in der Behörde nötig.

Beim Angeln mitzuführen sind laut Stadt der Fischereischein (digital, als Ausdruck oder Scheckkarte), der Nachweis über die Fischereiabgabe, ein amtlicher Lichtbildausweis und ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das Gewässer. Für Jugendliche genügt statt des Lichtbildausweises auch ein Schülerausweis.

Unsere Meinung

Für Neu-Angler ist der Online-Weg eine echte Erleichterung, setzt aber einen Personalausweis mit Online-Funktion und die Ausweis-App voraus. Alle anderen sollten nicht vorschnell zum Amt gehen, denn alte Scheine gelten weiter. Beim Angeln mit Kindern lohnt der Blick in die Tasche: Ohne Ausweis geht es nicht.

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