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Neuss verlängert Bewerbungsfrist für Kunstförderpreise 2026 bis 30. November

Neuss – Wer sich in Neuss für einen der diesjährigen Kunstförderpreise bewerben möchte, hat mehr Zeit: Die Frist für die Sparten Gestaltende und Bildende Kunst läuft nun bis Montag, 30. November 2026. Das teilte die Stadt Neuss mit. Ausgezeichnet werden besondere Leistungen von Nachwuchskünstler*innen, die mit der Stadt verbunden sind.

Zur Bewerbung zugelassen sind Künstler*innen, die in Neuss wohnen, dort arbeiten oder der Stadt auf andere Weise eng verbunden sind. Ein solcher Bezug kann zum Beispiel ein langjähriger Schulbesuch sein oder die Teilnahme an Kursen des Kulturforum Alte Post. Bewerberinnen und Bewerber dürfen höchstens 35 Jahre alt sein. Die Altersgrenze gilt nicht für Bewerber*innen, die aktuell noch an einer Hochschule eingeschrieben sind.

Die beiden Kunstförderpreise sind mit je 3.000 Euro dotiert. Über die Vergabe entscheidet der Kulturausschuss auf Empfehlung einer Fachjury.

Die Stadt Neuss vergibt die Kunstförderpreise seit 1984 jährlich. Die Sparten Musik und Darstellende Kunst kommen im Wechsel mit den Sparten Bildende und Gestaltende Kunst an die Reihe. Damit will die Stadt junge Künstler*innen mit Neusser Wurzeln fördern und bestärken.

Die Eckdaten

  • Bewerbungsfrist: verlängert bis Montag, 30. November 2026
  • Sparten in diesem Jahr: Gestaltende und Bildende Kunst
  • Altersgrenze: 35 Jahre, außer bei aktueller Einschreibung an einer Hochschule
  • Preisgeld: je 3.000 Euro für beide Preise
  • Alles Wissenswerte zur Bewerbung steht unter https://kulturamt-neuss.de/kunstfoerderpreis

Unsere Meinung

Die Verlängerung gibt Kurzentschlossenen eine zweite Chance, ihre Unterlagen zusammenzustellen. Die Regel zum Bezug zur Stadt ist erfreulich weit gefasst, auch Kurse oder frühere Schulzeit zählen. Die Mitteilung nennt allerdings nicht, welche Unterlagen verlangt werden. Das müssen Interessierte auf der Internetseite nachlesen.

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