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Mettmann: Pflegeberatung der Stadt fragt pflegende Angehörige nach ihren Anliegen

Mettmann – Die städtische Fachstelle für Wohn- und Pflegeberatung in Mettmann will wissen, wo pflegende Angehörige im Alltag der Schuh drückt. Das teilte die Stadt Mettmann mit. Wer zu Hause einen Menschen pflegt, hat oft mit Unsicherheiten zu tun: Es geht um Fragen zur Pflege und zu finanziellen Leistungen, aber auch darum, die eigenen Kräfte wieder aufzubauen.

Die Fachstelle möchte deshalb erfahren, welche Themen Angehörigen besonders wichtig sind und in welchen Bereichen sie sich mehr Unterstützung wünschen. Zudem fragt sie, ob Interesse an einer Gruppe besteht, in der sich Betroffene gelegentlich austauschen. In einer solchen Runde ließen sich Erfahrungen teilen und Fragen stellen, außerdem könnten Themen aus dem Pflegealltag zur Sprache kommen. Wer sich einen solchen Austausch vorstellen kann, muss nach Angaben der Stadt zunächst nur kurz anrufen.

Die Beratung der Fachstelle richtet sich an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie ist kostenlos, unabhängig und vertraulich. Die Fachstelle informiert über Leistungen der Pflegeversicherung, über Hilfsmittel und über die zweckmäßige Anpassung des Wohnraums. Außerdem zeigt sie Möglichkeiten auf, wie sich der Pflegealltag entlasten lässt.

Die Eckdaten

  • Ort: Rathaus-Anbau, 1. Obergeschoss (Fachstelle für Wohn- und Pflegeberatung)
  • Necla Yilmaz, Zimmer A 110, Telefon 02104 / 980-486
  • Oliver Pahl, Zimmer A 111, Telefon 02104 / 980-466
  • Die Beratung ist kostenlos, unabhängig und vertraulich.

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Die Fachstelle ist montags und mittwochs von 9.00 bis 12.00 Uhr erreichbar. Nach telefonischer Absprache vereinbart sie laut ihrer Seite auf der Website der Stadtverwaltung auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin, auch für Hausbesuche.

Neben der städtischen Beratung gibt es die Pflegeberatung der Pflegekassen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben auch pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, einen Anspruch darauf. Voraussetzung ist die Zustimmung der oder des Pflegebedürftigen. Auf gesund.bund.de heißt es, dass der Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung besteht, sobald ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde. Die Pflegekasse übernimmt sie auch dann, wenn sie den Antrag ablehnt.

Entlastung im Pflegealltag bietet laut gesund.bund.de zum Beispiel die Verhinderungspflege. Mit ihr lassen sich Zeiten überbrücken, in denen pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen. Das Bundesgesundheitsministerium nennt dafür gemeinsam mit der Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2. Um Leistungen zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.

Unsere Meinung

Die Umfrage per Anruf ist niedrigschwellig und gibt pflegenden Angehörigen die Chance, die Angebote vor Ort mitzugestalten. Offen bleibt, ob und wann eine Gesprächsgruppe tatsächlich startet und in welchem Rahmen sie stattfinden würde. Wer Interesse hat, sollte sich einfach melden, auch mit Fragen zu Leistungen.

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